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Praxis7 Min. Lesezeit15. Juni 2026

Wesentliche Veränderung von Maschinen

Wann wird ein Retrofit zur neuen Maschine – und was bedeutet das rechtlich?

Peter Tepe

DokuTech Swiss

Eines der am häufigsten missverstandenen Themen

Kaum ein Thema führt in der Praxis zu so vielen Diskussionen wie die Frage nach der wesentlichen Veränderung einer Maschine. Dabei geht es um Situationen wie: Nachrüstung eines Roboters, Umbau einer Steuerung, Leistungssteigerung, Retrofit-Projekte, Automatisierung bestehender Anlagen und Modernisierung von Produktionslinien.

Die zentrale Frage lautet: Entsteht durch die Änderung praktisch eine neue Maschine? Falls ja, können umfangreiche Pflichten entstehen.

Warum dieses Thema wichtiger wird

Viele Maschinen in Europa sind 10, 20 oder 30 Jahre alt. Gleichzeitig stehen Unternehmen unter Druck: Produktivität steigern, Personal einsparen, Qualität verbessern, Prozesse automatisieren. Dadurch entstehen immer mehr Retrofit-Projekte. Statt neue Maschinen zu kaufen, werden bestehende Anlagen modernisiert.

Genau hier stellt sich die Frage der wesentlichen Veränderung. Und mit der Maschinenverordnung wird auch Software zu einem relevanten Faktor: Ein umfangreiches Softwareupdate kann unter Umständen eine wesentliche Veränderung darstellen.

Infografik: Wesentliche Veränderung von Maschinen
Infografik: Wesentliche Veränderung von Maschinen | DokuTech Swiss

Wann liegt keine wesentliche Veränderung vor?

In vielen Fällen liegt keine wesentliche Veränderung vor:

Austausch eines Motors mit vergleichbaren Eigenschaften, Austausch eines Sensors ohne Funktionsänderung, Ersatz einer defekten Steuerung bei identischen Sicherheitsfunktionen, Behebung eines Softwarefehlers und normale Wartungsarbeiten.

In solchen Fällen entsteht keine neue Maschine. Die bestehende CE-Konformität bleibt erhalten.

Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?

Anders sieht es bei grösseren Eingriffen aus:

Nachrüstung eines Roboters: Eine manuelle Maschine wird automatisiert, neue Bewegungen und Gefährdungen entstehen.

Leistungssteigerung: Die Produktionsleistung wird deutlich erhöht, neue Kräfte und Geschwindigkeiten entstehen.

Steuerungsumbau: Sicherheitsfunktionen werden verändert oder neu implementiert.

Softwareänderung: Neue Funktionen verändern das Maschinenverhalten grundlegend.

In diesen Fällen kann eine neue CE-Bewertung erforderlich werden.

Der Entscheidungsbaum

▶Wurde die Maschine physisch oder digital verändert?
→NEIN: Keine neue CE-Bewertung erforderlich.
▶Ist die Änderung sicherheitsrelevant? Beeinflusst sie Sicherheit, Schutzfunktionen oder Risikobereiche?
→NEIN: Keine neue CE-Bewertung, aber Dokumentation empfohlen.
▶Ist es eine wesentliche Veränderung? Verändert die Änderung die Maschine so stark, dass eine neue Risikobeurteilung nötig ist?
→JA: Neue Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung erforderlich.

Bei Unsicherheit: Bewertung im Einzelfall, Risikobeurteilung prüfen.

Empfehlungen für die Praxis

Änderungen immer dokumentieren – auch wenn keine wesentliche Veränderung vorliegt. Risiken bewerten und im Zweifel fachlich prüfen. Die Verantwortung liegt beim Hersteller bzw. bei demjenigen, der die Änderung durchführt.

Besonders wichtig: Auch Softwareänderungen können eine wesentliche Veränderung darstellen. Dies ist vielen Unternehmen noch nicht bewusst.

Kernaussagen

  • Nicht jede Änderung ist eine wesentliche Veränderung – entscheidend sind neue oder erhöhte Risiken
  • Die Risikobeurteilung ist das zentrale Werkzeug zur Bewertung von Änderungen
  • Auch Softwareänderungen können eine wesentliche Veränderung darstellen
  • Retrofit-Projekte nehmen zu und erfordern systematische Bewertung
  • Im Zweifel: Dokumentieren, bewerten und fachlich prüfen

Häufige Fragen

Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob das Update neue oder erhöhte Risiken erzeugt oder Sicherheitsfunktionen verändert.

Derjenige, der die Änderung durchführt, übernimmt die Herstellerpflichten – einschliesslich neuer Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung.

Nein, normale Wartung und der Austausch gleichwertiger Komponenten stellen in der Regel keine wesentliche Veränderung dar.